am 25. Mai 2018 tritt eine neue Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) in Kraft.
Was genau bedeutet dies nun? Grundsätzlich gilt es die Datenschutzregularien in der EU zu vereinheitlichen, dies bedeutet für viele Unternehmen, dass Anpassungen an der Webseite vorgenommen werden müssen, mit verschiedenen Partnern müssen neue Verträge geschlossen werden und auch der Umgang bzw. Speicherung von Kontakt- / Kundendaten müssen berücksichtigt werden.
Bezüglich Ihrer Webseite sollten Sie die folgenden Punkte beachten bzw. einhalten:
Bezüglich Facebook sollten Sie das aktuelle Urteil verfolgen und sich überlegen, ob Sie Ihre Unternehmensseite vorübergehend deaktivieren oder sogar ganz löschen.
Es handelt sich hierbei nur um Empfehlung bzw. kurze Informationen, was auf Sie zukommen könnte. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Webseite bereits die notwendigen Informationen enthält wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns oder, wenn vorhanden, an Ihren Datenschutzbeauftragten.